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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SCHNAUZENOASE

1. Der Hundehalter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein, den er in die Betreuung gibt.

2. Voraussetzungen für die Aufnahme in der Schnauzenoase

    • Es muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung während des Zeitraumes der Betreuung bestehen.
    • Der Hund muss entwurmt, geimpft, gechipt sein.
    • Der Hund darf keine Aggressionen gegen Menschen und Artgenossen zeigen.
    • Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Milben wird erwartet.
    • Hündinnen während der Zeit der Läufigkeit (Standhitze) können nur auf eigene Gefahr des Halters aufgenommen werden.
    • Raufer und Hunde, die nur mit gegengeschlechtlichen Artgenossen verträglich sind, müssen von der Betreuung ausgeschlossen werden.
    • Hunde, die bereits einmal durch einen Beißvorfall auffällig geworden sind, können bei der Betreuung nicht berücksichtigt werden.
    • Hunde, die dauerhaft oder langanhaltend bellen, jaulen, fiepen o.ä., können bei der Betreuung nicht berücksichtigt werden.
    • Hunde unter 6 Monaten werden nicht in die Betreuung aufgenommen. Die Variante Puppy-Trail kann für diese gebucht werden

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    3. Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund besteht. Der Nachweis erfolgt mittels Kopie des Versicherungsscheins. Ohne gültigen Versicherungsschutz kann der Hund nicht betreut werden. Für die Zeit des Aufenthalts ist der Hund nicht über Schnauzenoase versichert.

    4. Schnauzenoase verpflichtet sich, den Hund keinen wissentlichen Gefahren auszusetzen, ihn art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

    5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten (z.B.  Zwingerhusten), frei von Ektoparasiten (z.B. Zecken, Flöhen, Milben etc.), ausreichend geimpft ist und regelmäßig auf Endoparasiten (z.B. Würmer, Girardien, Kokzidien etc.) getestet wird.

    6. Sollte sich Punkt 5 als nicht erfüllt herausstellen, ist Schnauzenoase berechtigt, alle erforderlichen Behandlungen auf Kosten des Hundehalters durchzuführen oder diesen Hund von der Betreuung auszuschließen.

    Dies gilt ebenso für die erforderliche Behandlung einer durch den Hund des  Hundehalters verursachten Übertragung von unter 5 genannten Krankheiten und Parasiten auf andere Betreuungsgäste.

         Mehraufwendungen, wie Fahrten zum Tierarzt, Behandlung angesteckter          Hunde, Desinfektionen etc., werden dem Hundehalter in Rechnung         gestellt.

        7. Falls Schnauzenoase eine tierärztliche Behandlung für dringend             notwendig hält, so willigt der Hundehalter schon jetzt ein, dass             Schnauzenoase im  Auftrag des Hundehalters und auf dessen             Rechnung den Hund in tierärztliche Behandlung gibt.

        8. Schnauzenoase ist um die bestmögliche Betreuung der anvertrauten             Hunde bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem             anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Hundehalter, der sein Tier             auf eigenes Risiko an Schnauzenoase übergibt, auf             Regressansprüche gegen Schnauzenoase.

        Schnauzenoase haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei         nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, nicht aber für Drittverschulden         oder Gefahren, die sich aus der Gruppenhaltung der Hunde ergibt.

        Soweit Dritte Schnauzenoase für Schäden oder Folgeschäden in Anspruch         nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das betreute Tier         unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte oder Sachwerte verletzt worden         sind, so stellt der Hundehalter im Innenverhältnis Schnauzenoase von allen         Regressansprüchen frei, es sei denn Schnauzenoase kann eine grob         fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden.

        Der Hundehalter haftet auch für Schäden, die sein Hund bei         Schnauzenoase verursacht, z.B. zerbissene Autoinnenteile oder Zerstörung         der Einrichtung im Hundehaus etc.

        Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch eine         Rauferei unter Hunden entstehen, zu Lasten des Hundehalters bzw. dessen         Tierhalter-Haftpflichtversicherung gehen.

Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass auch während der umsichtigsten und sorgfältigsten Betreuung immer ein Restrisiko für Verletzungen aller Art, Weglaufen durch zu locker sitzendes Halsband in Verbindung mit Jagdtrieb, in Scherben treten, in einen rostigen Nagel treten, Giftköder aufnehmen und sogar das Ableben des Hundes, besteht.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass läufige Hündinnen während der Standhitze (ca. 6 Tage, in denen die Hündin deck- und aufnahmebereit ist) der Gruppe fernbleiben sollten.  Auch eine intensive Betreuung wie die in der Schnauzenoase kann nicht verhindern, dass es zu einem Zwischenfall mit Folgen kommen kann.  Falls die Hündinnen doch an diesen Tagen in die Gruppe gegeben werden, trägt der Eigentümer der Hündin alle Folgen eines ungewollten Deckakts.

        Der Hundehalter wird  durch Schnauzenoase unverzüglich benachrichtigt,         wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen         auftreten  oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das         gewöhnliche Maß  übersteigen.

        9. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

        Beim Erwerb einer Monatskarte ist dem Hundehalter ein fester         Betreuungsplatz von Montag bis Freitag garantiert. Monatskarten gelten         jeweils vom ersten bis zum letzten Kalendertag eines Monats.

        Beim Erwerb einer 10er-Karte richtet sich die Aufnahme nach den freien         Kapazitäten, es sei denn, es sind feste Tage vereinbart, an denen der Hund         regelmäßig betreut wird. Ansonsten ist eine vorherige frühzeitige         Terminvereinbarung notwendig. 

        Wird der vereinbarte Termin nicht 24 Stunden vor dem Antritt abgesagt,         gilt  der Tag als in Anspruch genommen.

        Ähnlich verhält es sich bei Leerfahrten, wenn der Hund bei unserer         Ankunft  nicht zuhause angetroffen wird, z.B. während unseres         Abholzeitfensters Gassi  geführt wird. Der Tag gilt dann auch als in         Anspruch genommen.

        Monats- und 10er-Karten sind nicht auf andere Hunde oder Hundehalter         übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl wird die Karte nicht ersetzt.

        Kann ein Betreuungsangebot bei einer Monatskarte nicht in Anspruch               genommen werden, welches nicht durch Schnauzenoase verschuldet ist,         z.B. Krankheit des Hundehalters oder des Hundes selber, so führt dies         nicht zu  einer Rückzahlung oder teilweisen Erstattung des gezahlten         Betrages.
 
        Die Monats- und 10er-Karten sind sofort in bar zu zahlen. Bei          Überweisungen sollte der Betrag innerhalb einer Woche nach         Überreichung  der Karte überwiesen werden.

        10. Schnauzenoase behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich         während der Betreuung Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder sich die         Unverträglichkeit des Hundes in der Gruppe herausstellt.  In diesem Fall         werden die Kosten für die Monats- und 10er-Karten anteilig         zurückerstattet.

        11. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur         Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines         Hundes. Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung der internen         Verarbeitung und Rechnungsstellung bei Schnauzenoase.

        12. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden         unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte         weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der anfänglichen         internen Verarbeitung und Rechnungsstellung bei Schnauzenoase. Nach         kurzer Zeit werden diese wieder gelöscht.

        13. Mit seiner Unterschrift unter den Betreuungsvertrag bestätigt der         Hundehalter die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und         diese zu akzeptieren.

        14.Salvatorische Klausel, Schlussbestimmung
        Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die         Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch         eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der betreffenden Formulierung         am  nächsten kommt.

Erfüllungsort ist 53117 Bonn, es gilt das Recht der Bundesrepublik       Deutschland.
Die für den Sitz von Schnauzenoase örtlich zuständigen Gerichte sind        ausschließlich zuständig.  Schnauzenoase kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Stand der AGB:  1.1.2019

 Die vorherigen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.