Allgemeine Geschäftsbedingungen
SCHNAUZENOASE
1. Der Hundehalter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein, den er in die Betreuung gibt.
2. Voraussetzungen für die Aufnahme in der Schnauzenoase
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- Es muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung während des Zeitraumes der Betreuung bestehen.
- Der Hund muss entwurmt, geimpft, gechipt sein.
- Der Hund darf keine Aggressionen gegen Menschen und Artgenossen zeigen.
- Prophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Milben wird erwartet.
- Hündinnen während der Zeit der Läufigkeit (Standhitze) können nur auf eigene Gefahr des Halters aufgenommen werden.
- Raufer und Hunde, die nur mit gegengeschlechtlichen Artgenossen verträglich sind, müssen von der Betreuung ausgeschlossen werden.
- Hunde, die bereits einmal durch einen Beißvorfall auffällig geworden sind, können bei der Betreuung nicht berücksichtigt werden.
- Hunde, die dauerhaft oder langanhaltend bellen, jaulen, fiepen o.ä., können bei der Betreuung nicht berücksichtigt werden.
- Hunde unter 6 Monaten werden nicht in die Betreuung aufgenommen. Die Variante Puppy-Trail kann für diese gebucht werden
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3. Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund besteht. Der Nachweis erfolgt mittels Kopie des Versicherungsscheins. Ohne gültigen Versicherungsschutz kann der Hund nicht betreut werden. Für die Zeit des Aufenthalts ist der Hund nicht über Schnauzenoase versichert.
4. Schnauzenoase verpflichtet sich, den Hund keinen wissentlichen Gefahren auszusetzen, ihn art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten (z.B. Zwingerhusten), frei von Ektoparasiten (z.B. Zecken, Flöhen, Milben etc.), ausreichend geimpft ist und regelmäßig auf Endoparasiten (z.B. Würmer, Girardien, Kokzidien etc.) getestet wird.
6. Sollte sich Punkt 5 als nicht erfüllt herausstellen, ist Schnauzenoase berechtigt, alle erforderlichen Behandlungen auf Kosten des Hundehalters durchzuführen oder diesen Hund von der Betreuung auszuschließen.
Dies gilt ebenso für die erforderliche Behandlung einer durch den Hund des Hundehalters verursachten Übertragung von unter 5 genannten Krankheiten und Parasiten auf andere Betreuungsgäste.
Mehraufwendungen, wie Fahrten zum Tierarzt, Behandlung angesteckter Hunde, Desinfektionen etc., werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
7. Falls Schnauzenoase eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig hält, so willigt der Hundehalter schon jetzt ein, dass Schnauzenoase im Auftrag des Hundehalters und auf dessen Rechnung den Hund in tierärztliche Behandlung gibt.
8. Schnauzenoase ist um die bestmögliche Betreuung der anvertrauten Hunde bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Hundehalter, der sein Tier auf eigenes Risiko an Schnauzenoase übergibt, auf Regressansprüche gegen Schnauzenoase.
Schnauzenoase haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, nicht aber für Drittverschulden oder Gefahren, die sich aus der Gruppenhaltung der Hunde ergibt.
Soweit Dritte Schnauzenoase für Schäden oder Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das betreute Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte oder Sachwerte verletzt worden sind, so stellt der Hundehalter im Innenverhältnis Schnauzenoase von allen Regressansprüchen frei, es sei denn Schnauzenoase kann eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden.
Der Hundehalter haftet auch für Schäden, die sein Hund bei Schnauzenoase verursacht, z.B. zerbissene Autoinnenteile oder Zerstörung der Einrichtung im Hundehaus etc.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch eine Rauferei unter Hunden entstehen, zu Lasten des Hundehalters bzw. dessen Tierhalter-Haftpflichtversicherung gehen.
Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass auch während der umsichtigsten und sorgfältigsten Betreuung immer ein Restrisiko für Verletzungen aller Art, Weglaufen durch zu locker sitzendes Halsband in Verbindung mit Jagdtrieb, in Scherben treten, in einen rostigen Nagel treten, Giftköder aufnehmen und sogar das Ableben des Hundes, besteht.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass läufige Hündinnen während der Standhitze (ca. 6 Tage, in denen die Hündin deck- und aufnahmebereit ist) der Gruppe fernbleiben sollten. Auch eine intensive Betreuung wie die in der Schnauzenoase kann nicht verhindern, dass es zu einem Zwischenfall mit Folgen kommen kann. Falls die Hündinnen doch an diesen Tagen in die Gruppe gegeben werden, trägt der Eigentümer der Hündin alle Folgen eines ungewollten Deckakts.
Der Hundehalter wird durch Schnauzenoase unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
9. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Beim Erwerb einer Monatskarte ist dem Hundehalter ein fester Betreuungsplatz von Montag bis Freitag garantiert. Monatskarten gelten jeweils vom ersten bis zum letzten Kalendertag eines Monats.
Beim Erwerb einer 10er-Karte richtet sich die Aufnahme nach den freien Kapazitäten, es sei denn, es sind feste Tage vereinbart, an denen der Hund regelmäßig betreut wird. Ansonsten ist eine vorherige frühzeitige Terminvereinbarung notwendig.
Wird der vereinbarte Termin nicht 24 Stunden vor dem Antritt abgesagt, gilt der Tag als in Anspruch genommen.
Ähnlich verhält es sich bei Leerfahrten, wenn der Hund bei unserer Ankunft nicht zuhause angetroffen wird, z.B. während unseres Abholzeitfensters Gassi geführt wird. Der Tag gilt dann auch als in Anspruch genommen.
Monats- und 10er-Karten sind nicht auf andere Hunde oder Hundehalter übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl wird die Karte nicht ersetzt.
Kann ein Betreuungsangebot bei einer Monatskarte nicht in Anspruch genommen werden, welches nicht durch Schnauzenoase verschuldet ist, z.B. Krankheit des Hundehalters oder des Hundes selber, so führt dies nicht zu einer Rückzahlung oder teilweisen Erstattung des gezahlten Betrages.
Die Monats- und 10er-Karten sind sofort in bar zu zahlen. Bei Überweisungen sollte der Betrag innerhalb einer Woche nach Überreichung der Karte überwiesen werden.
10. Schnauzenoase behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich während der Betreuung Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder sich die Unverträglichkeit des Hundes in der Gruppe herausstellt. In diesem Fall werden die Kosten für die Monats- und 10er-Karten anteilig zurückerstattet.
11. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Hundes. Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung bei Schnauzenoase.
12. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der anfänglichen internen Verarbeitung und Rechnungsstellung bei Schnauzenoase. Nach kurzer Zeit werden diese wieder gelöscht.
13. Mit seiner Unterschrift unter den Betreuungsvertrag bestätigt der Hundehalter die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
14.Salvatorische Klausel, Schlussbestimmung
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist 53117 Bonn, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die für den Sitz von Schnauzenoase örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Schnauzenoase kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
Stand der AGB: 1.1.2019
Die vorherigen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.